Amtliche Meldung
Stellenmarkt

Stellenausschreibung: Gärtnerin*Gärtner (m/w/d) in der Fachrichtung Landschaftsbau

Bei der Stadt Melsungen ist im Bereich des Bauhofes zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle einer*eines

Gärtnerin*Gärtners (m/w/d),
in der Fachrichtung Landschaftsbau,

neu zu besetzen.

Zu den Aufgabenbereichen zählen insbesondere die Herstellung und Unterhaltung städtischer Straßen, Wege, Grünanlagen und Spielplätze mittels Maschinen, Geräten, Radladern, Baggern, etc. Das Tätigkeitsspektrum umfasst neben der beruflichen Spezialisierung des Weiteren die Wahrnehmung allgemeiner Aufgaben eines kommunalen Bauhofes.

Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Teilnahme an der Winterdienstbereitschaft sind Einstellungsvoraussetzungen. Wünschenswert ist der Besitz der Fahrerlaubnisklassen CE mit der Schlüsselzahl 95.

Wir erwarten die Bewerbung von teamfähigen, verantwortungsbewussten und einsatzfreudigen Persönlichkeiten mit möglichst mehrjähriger Berufserfahrung in den vorgenannten Berufsbildern. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Vorschriften des TVöD bis zur Entgeltgruppe E 5.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 15.11.2024 an den Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, oder per E-Mail an: stadtverwaltung@melsungen.de.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Servicestelle Personal telefonisch unter 05661/708-104 gern zur Verfügung.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Autor: alexander.dupont@melsungen.de

Das Citymanagement der Stadt Melsungen verfolgt im Rahmen des Marketing- und Tourismuskonzeptes „Melsungen lohnt sich“ ganz bewusst einen ganzheitlichen Ansatz, da erst das Zusammenspiel der vielschichtigen städtischen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Kultur, Bildung, Einkaufen, Dienstleistungen und Freizeit, in unserer Stadt die notwendige Urbanität bewirkt, die wiederum mit einem optimalen Maß an Aufenthaltsqualität, Nutzungsvielfalt und Erreichbarkeit verbunden sein muss.